Die E-Rechnung wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2025 sind elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) bei Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorgeschrieben. Das Ziel dieser Umstellung ist eine effizientere und transparente Abwicklung von Rechnungsprozessen.

Das Amt Sandesneben-Nusse ist bereits  vorbereitet und kann jetzt schon E-Rechnungen empfangen. Bitte beachten Sie, dass diese Rechnungen den geltenden Standards entsprechen müssen (z. B. XRechnung).

Wir empfehlen allen Lieferanten und Dienstleistern, sich  mit den Anforderungen der E-Rechnung vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen für eine rechtzeitige Umstellung zu treffen.

Wichtige Punkte:

  •     Öffentliche Auftraggeber müssen  elektronische Rechnungen annehmen können.
  •     Lieferanten und Dienstleister sind verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch auszustellen und einzureichen.