Hintergrund der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Berechnungsmethode als verfassungswidrig eingestuft hat. Ziel ist es, eine gerechtere und zeitgemäße Verteilung der Grundsteuerlast zu schaffen, die sich stärker an aktuellen Marktwerten orientiert.
In Schleswig-Holstein wird die Grundsteuer nach dem neuen Bundesmodell berechnet. Dieses Modell berücksichtigt Faktoren wie den Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, die Gebäudeart und die Art der Nutzung. Die Eigentümer sind verpflichtet, diese Daten über eine Grundsteuererklärung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Auch wenn die Abgabefrist bereits abgelaufen ist, stehen Informationen und Unterstützung weiterhin zur Verfügung.
Weitere Details, Hinweise zur Berechnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Schleswig-Holstein unter: schleswig-holstein.de/grundsteuerreform.