Durch die Nutzung dieses modernen Serviceportals profitieren Bürgerinnen und Bürger von mehr Flexibilität und Zeitersparnis, da viele Vorgänge nicht mehr persönlich bei der Zulassungsstelle abgewickelt werden müssen. Der Service richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen, die Fahrzeuge an-, um- oder abmelden möchten.
Welche Funktionen bietet das iKFZ-Portal?
Das iKFZ-Portal des Kreises Herzogtum Lauenburg ermöglicht zahlreiche Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung, darunter:
- Neuzulassung eines Fahrzeugs: Neufahrzeuge können einfach online zugelassen werden, ohne den Gang zur Behörde.
- Abmeldung eines Fahrzeugs: Auch die Abmeldung eines Fahrzeugs ist schnell und unkompliziert über das Portal möglich.
- Wiederzulassung: Falls ein Fahrzeug nach einer Abmeldung erneut zugelassen werden soll, kann dies ebenfalls online erfolgen.
- Adressänderung bei Umzug innerhalb des Kreises: Bei einem Umzug innerhalb des Kreises Herzogtum Lauenburg können Fahrzeughalter ihre neue Adresse online mitteilen.
- Umschreibung auf einen neuen Halter: Bei einem Fahrzeugverkauf oder -kauf kann die Halteränderung direkt im Portal beantragt werden.
Vorteile der Online-Fahrzeugzulassung
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung bietet eine Reihe von Vorteilen:
- Zeitersparnis: Lange Wartezeiten in der Behörde entfallen. Die Beantragung kann zu jeder Tages- und Nachtzeit von zu Hause oder unterwegs aus erfolgen.
- Flexibilität: Anträge können online gestellt werden, ohne auf die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle angewiesen zu sein.
- Benutzerfreundlichkeit: Das Portal ist übersichtlich gestaltet, sodass alle Dienstleistungen intuitiv genutzt werden können.
- Sicherheit: Die Übertragung der Daten erfolgt sicher und zuverlässig, um den Datenschutz zu gewährleisten.
- Effizienz: Viele Schritte, die sonst mit Papierkram verbunden wären, sind digitalisiert, was den gesamten Prozess beschleunigt.
So funktioniert die Nutzung des iKFZ-Portals
Um das iKFZ-Portal nutzen zu können, benötigen Sie:
- Ein Fahrzeug, das für die Online-Zulassung geeignet ist (u.a. Fahrzeuge mit einer Zulassungsbescheinigung Teil II ab 2015).
- Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein entsprechendes Lesegerät oder die AusweisApp2.
- Ein SEPA-Mandat zur Erteilung der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
- Ggf. die Möglichkeit, sich per E-Mail oder SMS über den aktuellen Status des Antrags benachrichtigen zu lassen.
Link zum BMDV "So funktioniert iKFZ"
Das iKFZ-Portal des Kreises Herzogtum Lauenburg ist unter folgendem Link erreichbar: iKFZ Herzogtum Lauenburg.