Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)

  • Leistungsbeschreibung

    Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.

    Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.

    In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.

    Wichtig: Finden Sie ein verletztes Tier, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt direkt mit den zuständigen Stellen ab. Wenn ein freilaufendes Tier die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährdet, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.


An wen muss ich mich wenden?

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
  • an ein Tierheim.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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