Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.


An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende