Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde


An wen muss ich mich wenden?

  • In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister
  • in den hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher bzw. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten
  • in den Kreisen an die Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten
  • in den Ämtern an die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende