Telemedien

  • Leistungsbeschreibung

    Telemedien sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele.

    Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.

  • Rechtsgrundlage

    §§ 4 ff. Telemediengesetz (TMG).

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wer Telemedien im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle anzeigen.


Zuständige Abteilungen