Erklärung zur Barrierefreiheit
Unsere Internetseiten sollen für alle Einwohner und Einwohnerinnen nutzbar sein. Hier finden Sie Informationen zur Bedienung und dem Aufbau unserer Website.
Das Amt Sandesneben-Nusse ist bemüht, die Internetseite https://amt-sn.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://amt-sn.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Unsere Internetseite bietet folgende Möglichkeiten:
Kontrast verändern
Oben, in der Kopfleiste unserer Internetseite, finden Sie die Schaltfläche, mit der Sie den Kontrast verändern können. Mit einem Klick auf diese Schaltfläche werden Ihnen die Inhalte unserer Internetseite in schwarz-weiß angezeigt.
Ohne Maus navigieren
Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.
Brotkrumen-Navigation
Neben dem Menü können Sie sich auch auf jeder Seite über die sogenannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie finden diese Navigation über der Überschrift der jeweiligen Seite. Dort können Sie auch einfach zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen.
Textübersetzung
Sie können die Sprache des vorgelesenen Textes direkt in der ReadSpeaker-Bedienoberfläche auswählen. So verwenden Sie die Übersetzungsfunktion:
- Wählen Sie mit der Maus den zu übersetzenden Text aus.
- Wählen Sie Übersetzen aus dem sich öffnenden Menü.
- Wählen Sie die Sprache, in die Sie übersetzen möchten.
Vorlesen lassen
Mit Vorlese-Programmen können Sie sich die Inhalte unserer Seite vorlesen lassen. Die Seiten sind so strukturiert, dass Sie die wichtigsten Informationen am Anfang finden. Bilder und Grafiken sind mit ALT-Texten versehen.
Unsere Internetseite bietet auch ein eigenes Vorleseprogramm: den Readspeaker. Um diesen nutzen zu können, klicken Sie im oberen Bereich der Seiten die Schaltfläche für das Vorleseprogramm:
Was ist der Readspeaker und wie profitieren Sie davon?
Viele Menschen sind darauf angewiesen, sich Informationen vorlesen zu lassen. Dies betrifft nicht nur Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht selbst lesen können. Das Selbstlesen stellt für verschiedene Menschen eine Barriere dar. Der Readspeaker nimmt diese Barriere und ermöglicht es, sich alle Informationen vorlesen zu lassen. Zusätzlich bietet er auch eine Übersetzungsfunktion in verschiedene Sprachen an! Hierfür muss der Text lediglich markiert werden, um dann in die gewünschte Sprache übersetzt zu werden.
Hier geht es zu weiteren Informationen zur Vorlese-Funktion
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten, z.B. interaktive Karten, vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.
Fehlende Alternativtexte / Untertitel
Nicht alle Bilder und Grafiken, Audiodateien und Videos haben einen Alternativtext bzw. Untertitel. Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten und bei neu einzustellenden Inhalten umgehend eine Alternative mit anzubieten. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. Bei Bildelementen haben dabei informierende Inhalte Vorrang vor rein dekorativen Inhalten. Videodateien werden meist über die Plattform YouTube veröffentlicht, die automatisch generierte Untertitel anbietet.
Nicht ausreichende Kontraste
Nicht an allen Stellen unseres Internetauftritts können wir einen ausreichenden Kontrast von Texten und Hintergründen anbieten. Dies bezieht sich hauptsächlich auf grafische Elemente.
Linktexte
Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.
Tastaturbedienung
Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist nicht immer schlüssig und teilweise optisch nicht ganz mit zu verfolgen.
pdf-Dateien
Unser Angebot an direkt ausfüllbaren pdf-Dateien (wie Antragsformulare u.ä.) ist nicht vollständig barrierefrei. Beim Auswählen eines auszufüllenden Feldes ist nicht immer ein Alternativtext hinterlegt und die Bedienung über die Tab-Taste führt nicht immer in alle auszufüllenden Felder.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie auf Einschränkungen in der Barrierefreiheit unserer Internetseiten stoßen! Wir sind für jeden Hinweis dankbar und bemühen uns stetig, unseren Onlineauftritt barrierearmer zu gestalten.
Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseiten haben, können Sie unser
nutzen oder sich an die Kontaktperson wenden.
Beschwerdeverfahren
Sollten Sie nach dem Kontakt mit unserem Ansprechpartner keine zufriedenstellende Lösung gefunden haben, steht Ihnen das Beschwerdeverfahren gemäß dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) zur Verfügung. Die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein hilft bei der außergerichtlichen Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit Barrierefreiheit. Das Verfahren ist kostenfrei und erfordert keinen Rechtsbeistand.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Internetseite der Beschwerdestelle unter [Link zur Internetseite der Beschwerdestelle].
Die Beschwerdestelle erreichen Sie unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift: Karolinenweg 1 24105 Kiel
Postanschrift:Postfach 7121 24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620 E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Wir sind bestrebt, unsere Internetseite kontinuierlich zu verbessern und barrierefreier zu gestalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung auf diesem Weg.
Diese Erklärung wurde am 03.01.2023 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.09.2024 überprüft.