Elektronische Rechnungen

Die E-Rechnung


Sie können dem Amt Sandesneben-Nusse Rechnungen neben der klassischen Papierform auch als elektronische Rechnung (E-Rechnung) zusenden.


  • E-Rechnungen müssen maschinenlesbar im deutschen Standardformat XRechnung vorliegen.
  • Zur korrekten Adressierung der E-Rechnung ist es erforderlich eine gültige Leitweg.ID in das Feld BT-10 des XML-Datensatzes einzutragen. Für E-Rechnungen  an das Amt Sandesneben-Nusse gilt folgende Leitweg-ID: 


Leitweg-ID= 010535391-0000-48


Wie funktioniert eine E-Rechnung?

Alle digital übermittelten Rechnungen müssen zukünftig eine Leitweg-ID enthalten. Sie wird für die elektronische Adressierung verwendet und ist verpflichtende Angabe gemäß der E-Rechnungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.

Wie übertrage ich eine E-Rechnung?

Für die Übertragung Ihrer E-Rechnung stehen Ihnen mehrere Wege zur Verfügung.

Das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein ist die zentrale Anlaufstelle des Landes zur Übertragung elektronischer Rechnungen. Es bietet den Rechnungsstellenden verschiedene Übertragungskanäle an und ermöglicht eine sichere und rechtskonforme Übermittlung. Es handelt sich um ein webbasiertes Portal, an dem sich Liefernde und Dienstleistende mit dem Servicekonto Schleswig-Holstein einmalig registrieren müssen.

Die Plattform ermöglicht das manuelle Hochladen („Upload“) zuvor erstellter Rechnungen und bietet alternativ die Möglichkeit zur Erstellung einer Rechnung mittels Webformular. Empfangene Rechnungen werden dem Amt Sandesneben-Nusse automatisch bereitgestellt.

Auf der Website des E-Rechnungsportals finden Sie weitreichende Information über die elektronische Rechnungsstellung, eine umfassende Bedienungsanleitung des Portals sowie eine Sammlung häufiger Fragen zur Portalnutzung (FAQ).

Versand per E-Mail

Wenn Sie bereits elektronische Rechnungen in Ihrem System erstellt und vorliegen haben, können Sie diese per E-Mail an das E-Rechnungsportal senden. 

Nutzen Sie dazu bitte folgende Adresse: rechnung.kommune@rechnungsportal.landsh.de. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise des Portalbetreibers hinsichtlich der Einreichung.

PDF-Rechnung per E-Mail

Eine Übermittlung als PDF wird akzeptiert, wenn bei Ihnen die Voraussetzungen zur Erstellung einer E-Rechnung nicht gegeben sind. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Übermittlung einer PDF-Rechnung nicht das E-Rechnungsportal verwenden können. Nutzen Sie stattdessen folgende E-Mail-Adresse: rechnungen@amt-sn.de