Briefwahl beantragen
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht. Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist der 12.01.2025 (42. Tag vor der Wahl).
Wo und wie kann ich Briefwahl beantragen?
Ihr Wahlbenachrichtigungskarte enthält den formalen Wahlscheinantrag. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie
- mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Wahlscheinantrag, in einen frankierten Briefumschlag an das Amt Sandesneben-Nusse, "Bundestagswahl", Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben senden und anfordern. Alternativ können Sie den Antrag auch:
- persönlich im Amt Sandesneben-Nusse einwerfen oder abgeben und bei Bedarf die Briefwahl vor Ort durchführen. Zur persönlichen Abholung von Briefwahlunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Hier geht es zur Terminbuchung.
- per Online-Briefwahlantrag anfordern
- oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch
- Fax: 04536 1500-500 oder E-Mail: briefwahl@amt-sn.de als gewahrt.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die beantragten Wahlscheine werden Ihnen an die von Ihnen genannte Anschrift mit den kompletten Briefwahlunterlagen zugesandt.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Familienname,
Vornamen,
Geburtsdatum und
Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (kein Online-Antrag!) möglich.
ONLINE- Briefwahlantrag:
Wo gebe ich die Briefwahl ab?
Ihre Briefwahlunterlagen können Sie
- persönlich im Amt Sandesneben-Nusse einwerfen/ abgeben oder
- in jedem Briefkasten der Deutschen Post einwerfen
Alle Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis spätestens um 18:00 Uhr im jeweiligen Wahllokal eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.