Die Gemeindevertretung der Gemeinde Duvensee hat in ihrer Sitzung am 13.08.2024 die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „nördlich und östlich der Dörpstraat (L 199), südlich und östlich Dörpstraat Nr. 16, südlich des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Duvensee beschlossen. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung kann im Internet unter www.amt-sn.de eingesehen werden.
Sandesneben, den 15.08.2024
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
-Der Amtsvorsteher-
gez. Hardtke