Sandesneben: erneute Veröffentlichung B-Plan 21

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sandesneben hat in ihrer Sitzung am 24.07.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „Nördlich Bürgerende, östlich der Bebauung Am Schmiedeberg" (siehe Übersichtsplan) mit verkürzter Frist gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB erneut zu veröffentlichen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Sandesneben für das Gebiet „Nördlich Bürgerende, östlich der Bebauung Am Schmiedeberg“ (siehe Übersichtsplan) und die weiteren nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen werden daher vom 19.08.2024 bis einschließlich 09.09.2024 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.

Folgende Unterlagen werden veröffentlicht:

  • Bekanntmachung über die Veröffentlichung
  • Übersichtsplan zum Geltungsbereich und zu den Kompensationsmaßnahmen
  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21
  • Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 (enthält unter anderem den Umweltbericht)
  • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
  • Artenschutzrechtliche Prüfung vom 16.01.2023 (enthält Aussagen zu geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen)
  • Geruchs-Immissionsschutzstellungnahme vom 14.08.2019 (enthält Aussagen zur Geruchsbelastung durch benachbarte Landwirtschaft)
  • orientierende geo- und umwelttechnische Baugrundbeurteilung vom 05.06.2020 und Ergänzungen dazu vom 18.06.2020, 05.08.2020, 01.12.2020 und 07.12.2020 (enthält Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens)
  • Entwässerungskonzept (enthält Aussagen zur geplanten Ableitung von Regen- und Schmutzwasser)
  • Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)

Während des Veröffentlichungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird insbesondere auf die Kompensationsmaßnahmen hingewiesen (siehe Übersichtsplan): Innerhalb des Plangeltungsbereichs wird ein Knick neu angelegt. Außerhalb des Plangeltungsbereichs, aber im Sandesnebener Gemeindegebiet wird am Wanderweg zwischen der Amtsarena und dem „Rehbrook“ ein weiterer Knick neu angelegt. Zusätzlich werden außerhalb des Gemeindegebiets durch vertragliche Vereinbarungen mit der Gemeinde Walksfelde und mit der Firma ecodots externe Knickneuanlagen in Anspruch genommen. Genauere Angaben dazu finden sich in der mit veröffentlichten Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit veröffentlicht wird.

Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Sandesneben, den 14.08.2024        

(L.S.)  

Amt Sandesneben-Nusse 

 -Der Amtsvorsteher-

gez. Hardtke