Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wentorf A.S. hat in ihrer Sitzung am 18.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Grundstück „Dörpstrat 29“ (siehe Übersichtsplan) gebilligt und bestimmt, dass dieser Entwurf veröffentlicht werden soll.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Wentorf A.S. für das Grundstück „Dörpstrat 29“ (siehe Übersichtsplan) und die weiteren nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen werden daher vom 02.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.
Folgende Unterlagen werden veröffentlicht:
- Bekanntmachung über die Veröffentlichung
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 14
- Berichtigung des Flächennutzungsplanes
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Faunistische Potenzialeinschätzung / Artenschutzuntersuchung vom 15.11.2023
- Geotechnische Untersuchung / Bodengutachten vom 19.08.2023
- Schalltechnische Stellungnahme / Lärmuntersuchung 21.07.2024
- Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“
Während des Veröffentlichungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Sandesneben, den 29.08.2024
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
-Der Amtsvorsteher-
gez. Hardtke