Frühzeitige Veröffentlichung des Entwurfs zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Schenkenberg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Schenkenberg hat in ihrer Sitzung am 24.02.2023 beschlossen, für das Gebiet „Nördlich der Hauptstraße (K 47), östlich der Straße „Gut Rothenhausen“ “ (siehe Übersichtsplan), die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Ziel ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Ferner wurde auf dieser Sitzung beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Schenkenberg gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Der Vorentwurf für die frühzeitige Veröffentlichung wurde in der Sitzung am 15.12.2023 von der Gemeindevertretung gebilligt.

Der Vorentwurf, der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Schenkenberg sind daher vom 05.02.2024 bis einschließlich 22.02.2024 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich

Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Sandesneben, den 01.02.2024

(L.S.)  

Amt Sandesneben-Nusse     

Der Amtsvorsteher

gez. Hardtke