Die Gemeinde Sandesneben hat im Verfahren nach § 13b BauGB den Bebauungsplan Nr. 21 aufgestellt. Innerhalb dieses Verfahrens wurde auch eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Da der § 13b BauGB durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für EU-rechtswidrig erklärt wurde, ist nun ein normales Planverfahren durchzuführen. Im Normalverfahren ist keine Berichtigung des Flächennutzungsplanes möglich, stattdessen muss nun ein gesondertes Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan durchgeführt werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sandesneben hat daher in ihrer Sitzung am 20.12.2023 beschlossen, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Nördlich Bürgerende, östlich der Bebauung Am Schmiedeberg“ (siehe Übersichtsplan) aufzustellen. Ziel der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche als Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 21. Ferner wurde auf dieser Sitzung beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet durchzuführen.
Der Vorentwurf, der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sandesneben sind daher vom 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich.
Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Sandesneben, den 29.12.2023
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
Der Amtsvorsteher
gez. Hardtke