Frühzeitige Veröffentlichung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Sandesneben

Die Gemeinde Sandesneben hat im Verfahren nach § 13b BauGB (Überplanung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren) den Bebauungsplan Nr. 21 aufgestellt. Bevor dieser in Kraft getreten ist, wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 der § 13b BauGB für nicht mit dem EU-Recht vereinbart erklärt. Bebauungspläne, die in diesem Verfahren aufgestellt wurden, dürfen seitdem nicht mehr in Kraft treten. Die Gemeinde hat sich daher dazu entschieden, den Bebauungsplan Nr. 21 im Normalverfahren neu aufzustellen.  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sandesneben hat daher in ihrer Sitzung am 20.12.2023 beschlossen, den am 26.04.2023 gefassten Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 aufzuheben und in das Normalverfahren einzusteigen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung des Bebauungsplanes Nr. 21 gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird nach Beschluss der Gemeindevertretung durch eine Veröffentlichung im Internet durchgeführt.

Der Vorentwurf, der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet „Nördlich Bürgerende, östlich der Bebauung "Am Schmiedeberg" (siehe Übersichtplan)“ sind daher vom 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich.

Zusätzlich können die Unterlagen in dem Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Sandesneben, den 29.12.2023

(L.S.)  

Amt Sandesneben-Nusse     

Der Amtsvorsteher

gez. Hardtke