Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linau hat in ihrer Sitzung am 23.02.2022 beschlossen, für das Gebiet „westlicher Ortsausgang, südlich der Straße „Dröge Möhl““ (siehe Übersichtsplan), die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung Nr. VI „Dröge Möhl“ gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB aufzustellen. Ziel ist die Arrondierung des westlichen Ortsrandes. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Linau in der Sitzung am 27.06.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung Nr. VI „Dröge Möhl“ für das oben genannte Gebiet sowie die zugehörige Begründung werden vom 08.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 auf der Internetseite des Amtes Sandesneben-Nusse unter https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 34 Absatz 6 in Verbindung mit § 13 BauGB abgesehen.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ bereitgestellt.
Sandesneben, den 04.07.2024
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
Der Amtsvorsteher
gez. Hardtke