Veröffentlichung des Entwurfs  der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Gemeinde Sandesneben

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sandesneben hat in ihrer Sitzung am 24.04.2024 den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Nördlich Bürgerende, östlich der Bebauung Am Schmiedeberg“ (siehe Übersichtsplan) gebilligt und bestimmt, dass dieser Entwurf veröffentlicht werden soll.

Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sandesneben für das Gebiet „Nördlich Bürgerende, östlich der Bebauung Am Schmiedeberg“ (siehe Übersichtsplan) und die weiteren nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen werden daher vom 23.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.

Folgende Unterlagen werden veröffentlicht:

  • Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfes
  • Übersichtsplan zum Geltungsbereich
  • Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht (enthält u. a. Aussagen über die Schutzgüter Tiere/Pflanzen/Lebensräume, Fläche, Boden, Klima/Luft, Landschaft, Biologische Vielfalt, Mensch/Gesundheit/Bevölkerung, Kultur-/Sachgüter, und über Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern)
  • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (enthält unter anderem Aussagen zu Kinderbetreuung, Flächenverbrauch, Ortsentwicklung, Knickschutz, Artenschutz, Kosten, Kläranlagen-Kapazität, Wasserwirtschaft, Ver- und Entsorgung, Archäologie sowie zu Zielen und Grundsätzen der Raumordnung)
  • Artenschutzrechtliche Prüfung vom 16.01.2023 (enthält Aussagen zu geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen)
  • Geruchs-Immissionsschutzstellungnahme vom 14.08.2019 (enthält Aussagen zur Geruchsbelastung durch benachbarte Landwirtschaft)
  • orientierende geo- und umwelttechnische Baugrundbeurteilung vom 05.06.2020 und Ergänzungen dazu vom 18.06.2020, 05.08.2020, 01.12.2020 und 07.12.2020 (enthält Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens)
  • Entwässerungskonzept (enthält Aussagen zur geplanten Ableitung von Regen- und Schmutzwasser)
  • Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen zu den Planungsinhalten schriftlich, während eines vereinbarten Termins innerhalb der genannten Dienststunden zur Niederschrift, oder per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen des Veröffentlichungszeitraumes nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Sandesneben, den 17.05.2024          

(L.S.)  

Amt Sandesneben-Nusse 

 -Der Amtsvorsteher-

gez. Hardtke