Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 15.02.2023 beschlossene 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sandesneben für das Gebiet „Südöstlich der Hauptstraße (L92) sowie nordöstlich des Friedhofs“ (siehe Übersichtsplan) mit Bescheid vom 15.11.2023 (Aktenzeichen: IV526-91348/2023) gemäß § 6 Absatz 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung (unter der zentralen Telefonnummer 04536 / 1500-0 oder per E-Mail-Anfrage an bauverwaltung@amt-sn.de) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente unter der Adresse https://www.amt-sn.de/Gemeinden/sandesneben/plaene/ ins Internet eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Sandesneben, den 03.09.2024
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
-Der Amtsvorsteher-
gez. Hardtke