Schönberg: Genehmigung 13. F-Plan-Änderung

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat für die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 12.06.2024 beschlossene 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönberg für das Gebiet „Ortsteil Franzdorf, südöstlicher Ortsausgang, westlich des Waldweges“ (siehe Übersichtsplan) mit Schreiben vom 24.10.2024 (Aktenzeichen: IV527-512.111-53.112) den Eintritt einer Genehmigungsfiktion bestätigt. Die Genehmigung gilt damit gemäß § 6 Absatz 4 Satz 4 BauGB als erteilt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung (unter der zentralen Telefonnummer 04536 / 1500-0 oder per E-Mail-Anfrage an bauverwaltung@amt-sn.de) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente unter der Adresse https://www.amt-sn.de/Gemeinden/schoenberg/plaene/ ins Internet eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).

Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ bereitgestellt.

Sandesneben, den 12.02.2025                     (L.S.)  

Amt Sandesneben-Nusse  

-Der Amtsvorsteher-

gez. Hardtke