Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Schönberg

Die Gemeindevertretung Schönberg hat in ihrer Sitzung am 12.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Schönberg für das Gebiet „Ortsteil Franzdorf, südlicher Ortsausgang, westlich des Waldweges“ (siehe Übersichtsplan), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung von diesem Tag an in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich werden der Bebauungsplan Nr. 17, die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/Gemeinden/schoenberg/plaene/ und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de verfügbar sein.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt / der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ bereitgestellt.

Sandesneben, den 24.02.2025          

(L.S.)

Amt Sandesneben-Nusse 

Der Amtsvorsteher

gez. Hardtke