Bodenschätzung
hier: Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung in Sirksfelde

Die Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung in der Gemeinde Sirksfelde werden während der Dienststunden in der Zeit vom 03. Februar bis 03. März 2025 in Dienstzimmer D 157 des Finanzamts Stormarn, Berliner Ring 25, 23843 Bad Oldesloe, offengelegt (§ 13 BodSchätzG).

Ihr Ansprechpartner ist Herr Ohlrogge.

Eine vorherige telefonische Terminabsprache unter 04531-507-350 ist notwendig, da Herr Ohlrogge häufig im Außendienst ist.

Offengelegt werden die Nachschätzungsurkarten und das jeweilige Feldschätzungsbuch, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind (§ 13 VR BodSchätzG Abs 1). Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekanntgegeben.

Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betroffenen Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch zu (§ 347 AO). Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 31. März 2025 beim Finanzamt entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar soweit nicht Einspruch eingelegt ist (§ 13 VR BodSchätzG Abs 5).

Im Auftrag

Jochen Ohlrogge, Vorsitzender des Schätzungsausschusses