Ausschreibungen
Informationen über Vergaben
Gem. § 20 (3) der VOB/A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen) hat ein Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer
Für die Dauer von 6 Monaten über folgendes zu informieren:
a. Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
b. gewähltes Vergabeverfahren,
c. Auftragsgegenstand,
d. Ort der Ausführung,
e. Name des beauftragten Unternehmens.
Gem. § 30 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UvgO) informiert ein Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer über
- Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle
- Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder deren Name zu anonymisieren,
- Verfahrensart,
- Art und Umfang der Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung
- den Gesetzesvollzug behindern,
- dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen,
- den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder
- den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.