Das Schiedsamt


Das Schiedsamt ist eine staatlich anerkannte Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von privatrechtlichen Streitigkeiten und bestimmten strafrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Schiedspersonen sind speziell ausgebildet, um bei Konflikten zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen, die von den Gerichten anerkannt wird.

Streitschlichtung, Schiedsrichter


Unser Vorgehen

Privatrechtliche Streitigkeiten: Das Schiedsamt kann bei zahlreichen zivilrechtlichen Streitigkeiten vermitteln, dazu gehören Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ansprüche aus Verträgen, Erbstreitigkeiten und vieles mehr.

Strafrechtliche Angelegenheiten: In bestimmten strafrechtlichen Fällen, wie bei Beleidigung oder leichter Körperverletzung, kann das Schiedsamt als Vermittler agieren, um eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen.

Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit:

  • Kosteneffizienz: Die Verfahren vor dem Schiedsamt sind in der Regel kostengünstiger als Gerichtsverfahren.
  • Schnelligkeit: Streitigkeiten können oft schneller beigelegt werden als durch langwierige Gerichtsprozesse.
  • Weniger formell: Das Verfahren ist weniger formell und kann für die Beteiligten weniger belastend sein.
  • Vertraulichkeit: Verhandlungen und Einigungen erfolgen in einem nicht-öffentlichen Rahmen.

Wie es funktioniert

  1. Antragstellung: Eine Partei reicht einen Antrag auf Schlichtung beim Schiedsamt ein.
  2. Vorbereitung: Die Schiedsperson setzt sich mit beiden Parteien in Verbindung, um den Sachverhalt zu klären und einen Termin für die mündliche Verhandlung zu vereinbaren.
  3. Die Verhandlung: Beide Parteien haben die Möglichkeit, ihre Sichtweise darzulegen. Die Schiedsperson arbeitet daraufhin mit den Parteien zusammen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  4. Die Einigung: Kommt es zu einer Einigung, wird diese schriftlich festgehalten und ist rechtsverbindlich.